Was tun im Trauerfall?

Je nachdem wo der Sterbefall eintritt unterscheidet sich der Ablauf der zu erledigenden Dinge.

Hier erfahren Sie was wichtig ist wenn jemand zu Hause, im Hospiz, im Pflegeheim, im Krankenhaus, im Ausland, unter Einbeziehung der Kriminalpolizei oder bei einem Unfall verstorben ist.

Sollten Sie sich unsicher sein können Sie uns zu jeder Zeit anrufen. Wir beantworten Ihre Fragen und helfen Ihnen bei den nächsten Schritten.

zu Hause

  • Verständigen Sie umgehend den betreuenden Hausarzt.
    Ist diese nicht erreichbar steht der hausärztliche Notruf (Telefon 116 117) zur Verfügung.
    In akuten Situationen wählen Sie den Notruf 112.
  • nehmen Sie Kontakt zu anderen Angehörigen auf und erfragen ob jemand noch kommen möchte um sich zu verabschieden
  • rufen Sie uns an und verabreden Sie einen Termin für die Hausabholung und die Beratung

Hospiz

  • Wenn Sie es wünschen begeben Sie sich in die Einrichtung um noch einmal Abschied zu nehmen
  • rufen Sie uns an um einen Termin für die Beratung zu vereinbaren, in der Regel besprechen wir mit dem Hospiz direkt die Modalitäten der Abholung

Pflegeheim

  • In der Regel kümmert sich das Pflegepersonal um die Benachrichtigung des Arztes.
    Wenn dies nicht der Fall sein sollte, informieren Sie den Arzt (siehe „zu Hause“).
  • Sie können in den meisten Fällen auf Wunsch noch vor Ort Abschied nehmen. Dies gilt natürlich auch für andere nahe Verwandte. Nehmen Sie dazu Kontakt zum Wohnbereich auf.
  • rufen Sie uns an und Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung
  • Wir kommen dann zu einer mit dem Wohnbereich abgesprochenen Zeit in die Einrichtung und nehmen die Abholung vor

Krankenhaus

  • rufen Sie uns während der Bürozeiten oder den Bereitschaftsdienst am Folgetag an und vereinbaren Sie einen Termin für die Beratung, da in den meisten Fällen eine unverzügliche Abholung aus dem Krankenhaus nicht möglich ist.

Ausland

  • rufen Sie uns an und schildern Sie möglichst alle Details. Besonders die Kontaktdaten zu den ausländischen Behörden oder dem schon tätig gewordenen ausländischen Bestatter sind dabei wichtig. Wir nehmen zu diesen Stellen Kontakt auf und kümmern uns um die Rücküberführung des/der Verstorbenen in die Heimat

Kriminalpolizei / Unfall

  • Ist dem Arzt der/die Verstorbene nicht bekannt, wurde eine Person tot aufgefunden oder ist Opfer von Gewalt durch einem Unfall oder Andere geworden ermittelt die Polizeibehörde.
    Der/die Verstorbene wird so lange beschlagnahmt, bis alle Umstände des Todes aufgeklärt sind.
    Die Überführung vom Sterbeort zu den von der Polizeibehörde favorisierten Klimaräumen erfolgt oft durch einen Vertragsbestatter der Polizei. Wenn Sie es wünschen und die ermittelnden Beamten einverstanden sind kann dies natürlich auch von uns erfolgen. Die Beamten können dann direkt zu uns Kontakt aufnehmen und die Abholung vereinbaren.
  • rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung. Wir informieren Sie über die zu erwartenden Zeiträume bis eine Bestattung möglich ist und nehmen unverzüglich Kontakt zur den zuständigen Sachbearbeitern der Polizei und Staatsanwaltschaft auf.

danach

Nach der Überführung in unser Bestattungshaus kümmern wie uns würdevoll um die Verstorbenen, so dass auch eine eventuell später gewünschte Aufbahrung am offenen Sarg ermöglicht werden kann.